Sozialversicherungsbeiträge: Ohne Reform Anstieg auf 46 Prozent
Ohne Reformen wird der Beitragssatz der Sozialversicherungen bis zum Jahr 2040 auf 46 Prozent klettern. 1,2 Prozentpunkte des Anstiegs werden der Conrona-Pandemie geschuldet sein.
In den kommenden 20 Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre („Babyboomer“) sukzessive das Rentenalter. Der demografische Wandel gewinnt damit in Deutschland deutlich an Dynamik. Für die Sozialsysteme bedeutet das, mehr Leistungsbezieherinnen und -bezieher und weniger Beitragszahlende. Der Finanzierungsdruck der umlagefinanzierten Sozialversicherungen nimmt spürbar zu. Aktuelle Berechnungen von Prognos zeigen, wie sich der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz im gesetzlichen Status quo bis zum Jahr 2040 entwickelt. Neben der demografischen Alterung spielen dabei die Auswirkungen der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise eine Rolle.
Demografie in Deutschland
Den Ergebnissen der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zufolge werden im Jahr 2040 rund 33 Prozent mehr über 66-Jährige und rund 11 Prozent weniger 20- bis 66-Jährige in Deutschland leben als im Jahr 2019. Die rechnerische Anzahl der 20- bis 66-Jährigen je einer beziehungsweise einem über 66-Jährigen reduziert sich damit von 3,2 im Jahr 2019 auf 2,1 im Jahr 2040.
Wirtschaftlicher Rahmen für Prognose
Die zukünftige volkswirtschaftliche Entwicklung ist weiterhin von hoher Unsicherheit geprägt und hängt insbesondere vom Ausgang des Wettlaufs zwischen Impfungen und Virusvarianten ab. In unserer aktuellen Konjunkturprognose gehen wir davon aus, dass sich die pandemische Situation ab dem Sommer 2021 sukzessive entspannt und bestehende Einschränkungen zurückgefahren werden. Für das Gesamtjahr 2021 erwarten wir eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um 3,5 Prozent. Das Vorkrisenniveau des Bruttoinlandprodukts von 2019 wird erst zur Jahresmitte 2022 wieder erreicht. Für den gesamten Betrachtungszeitraum bis 2040 erwarten wir ein (reales) Wirtschaftswachstum in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr. Die Bruttolohn- und Gehaltssumme – eine zentrale Bezugsgröße für die sozialen Sicherungssysteme – wächst mit durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr.
Beitragssatzentwicklung im Zeitvergleich
Die Beitragssätze der Sozialversicherungen beliefen sich 2020 in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auf 18,6 Prozent, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 15,7 Prozent (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 Prozent), in der Pflegeversicherung (SPV) auf 3,05 Prozent (ohne Beitragszuschlag für Kinderlose) und in der Arbeitslosenversicherung (ALV) auf 2,4 Prozent. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz lag damit bei 39,75 Prozent – knapp unter der politisch formulierten Grenze von 40 Prozent.
Bis zum Jahr 2040 ändert sich das Bild deutlich. Im gesetzlichen Status quo ergeben sich unter den gesetzten Annahmen zur demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung für die GRV 23,5 Prozent, 17,4 Prozent in der GKV und 3,7 Prozent in der SPV. Der Beitragssatz in der ALV kann hingegen auf 1,5 Prozent sinken. Der für das Jahr 2040 resultierende Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz in Höhe von 46,0 Prozent liegt demnach rund 6,3 Prozentpunkte über dem Ausgangsniveau im Jahr 2020.









