Pläne der Bundesregierung zur Steuerentlastung: weit weg von großer Steuerreform
Die Erwartungen an die angekündigte Einkommensteuerreform waren hoch. Nun liegen die Eckpunkte der Koalition auf dem Tisch. Doch reichen diese Maßnahmen aus, um kleine und mittlere Einkommen sowie Familien tatsächlich spürbar zu entlasten? Der Beitrag analysiert die geplanten Reformschritte, ordnet ihre ökonomischen Auswirkungen ein und geht der Frage nach, ob es sich um den versprochenen großen Wurf handelt oder eher um eine steuerpolitische Mogelpackung.
Die vergangenen Monate waren gezeichnet von einer intensivierten Debatte um eine mögliche große Steuerreform. Hierbei fokussierte sich die Diskussion auf mögliche steuerliche Entlastungen bei der Einkommensteuer. Verstärkt wurde diese Debatte durch Aussagen über die Höhe der Entlastung und das Gesamtvolumen einer solchen Reform. Bärbel Bas äußerte bei Caren Miosga ihre Vorstellung, dass bei einer solchen Reform der Einkommensteuer mindestens 500 € im Jahr für kleinere und mittlere Einkommen an Entlastungen herumkommen müssten. Finanzminister Lars Klingbeil warb in der Koalition für zwei Modelle mit Entlastungsvolumina von 28 bzw. 17 Mrd. Euro. Fairerweise ist anzumerken, dass bei dieser Diskussion auch immer der Aspekt der Finanzierung u. a. über den Abbau von Steuervergünstigungen im Raum stand. Insgesamt war sicherlich die Erwartungshaltung im Land groß, dass der lang ersehnte große Reformwurf bei der Einkommensteuer von den Koalitionsspitzen alsbald verkündet würde. Am 02.07.2026 traten die Koalitionsspitzen dann vor die Presse und präsentierten ihre Vorschläge.
Die Eckwerte der geplanten Steuerentlastung
Unter der Überschrift „Für mehr Fairness: Wie kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, entlastet werden“ skizzierten die Koalitionsspitzen die Eckwerte der geplanten Entlastungsmaßnahmen für die Jahre 2027 und 2028. Aus den angedachten Maßnahmen solle sich ein Entlastungsvolumen von ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr ergeben. Bereits aus dieser Zahl im Vergleich zu den Ankündigungen kann erahnt werden, dass der gefundene Kompromiss sich eher am unteren Ende der vormals angedachten Entlastungen bewegt.
Die angedachten steuerlichen Entlastungen erstrecken sich primär auf drei wesentliche Bereiche: eine Veränderung des Einkommensteuertarifs, eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und eine Erhöhung des Kindergelds. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell erarbeitet, so dass sich die Eckwerte der Entlastungen bisher nur aus dem Positionspapier ergeben. Im Einzelnen:
Das Kindergeld soll um 13 € insgesamt bis 2028 erhöht werden, 8 € im Jahr 2027, 5 € im Jahr 2028. Entsprechend soll auch der Kinderfreibetrag angehoben werden.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Jahresfreibetrag deckt pauschalierend Werbungskosten von Steuerpflichtigen ab, die Arbeitseinkommen erzielen und individuell keine höheren Werbungskosten nachweisen. Typische Werbungskosten sind z.B. die Entfernungspauschale für das Pendeln zur Arbeit oder die Homeoffice-Pauschale für Arbeitstage zu Hause. Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 200 € auf dann 1.430 € steigen.
Die Veränderungen bei dem Einkommensteuertarif enthalten sowohl entlastende als auch belastende Elemente. Zur Entlastung sollen eine Erhöhung des Grundfreibetrags und eine leichte Rechtsverschiebung des dritten Tarifeckwertes von 69.878 € auf
70.600 € beitragen. Jedenfalls die Anpassung des Grundfreibetrags ist verfassungsrechtlich geboten. Demgegenüber ergeben sich Mehrbelastungen durch Tarifänderungen bei höheren Einkommen. Konkret soll der Beginn der sogenannten Reichensteuer mit einer Grenzbelastung von 45 % dann bereits ab einem zu versteuernden Einkommen ab 250.000 € einsetzen (bisher 277.826 €). Ferner soll eine sogenannte Super-Reichensteuer mit einer Grenzbelastung von 47% beginnend ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 € als zusätzliche Tarifzone eingeführt werden. Die Einkommenswerte verdoppeln sich bei Zusammenveranlagung. Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die Begriffe Reichensteuer und Super-Reichensteuer so in der politischen Berichterstattung verwendet werden, obgleich sie etwas irreführend wirken.
Die ökonomische Bewertung
Bei der Vorstellung der Ergebnisse lieferte das BMF zugleich Beispiele, wie hoch die Entlastungen ausfallen bei bestimmten Fallkonstellationen. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern soll durch die Maßnahmen um ca. 600 € jährlich entlastet werden. Die präsentierten Fallkonstellationen fokussierten sich alle auf Haushalte mit zwei Kindern. Insofern verbleibt das Gefühl, dass jene Fallkonstellationen herausgegriffen wurden, die ebendiese Aussagen von Politikern aus der Vergangenheit untermauern sollten. Hinzu kommt der feine Unterschied, dass die dargestellten Beispiele von offizieller Stelle sich allesamt auf die Gesamtentlastung im Jahr 2028 im Vergleich zu 2026 beziehen.
Erfolgt eine Analyse der geplanten Entlastungen vollumfänglicher, so zeigt sich doch eher ein gemischtes Bild. Jährliche Entlastungen von 10 Mrd. € sind sicherlich nicht wenig, auch im Vergleich zu früheren Tarifänderungen. Allerdings entsteht dieses Volumen schnell aus einzelnen Maßnahmen. Die steuerpolitischen Faustformeln des BMF geben hier einen guten Überblick. Die Anhebung des Kindergelds um 13 € dürfte bereits mit 2 Mrd. € zu beziffern sein. Die Anhebung des Grundfreibetrags um 552 € über 2 Jahre dürfte weitere 5 Mrd. € kosten.
Offenkundig sehen die geplanten Entlastungen keinen Ausgleich der kalten Progression vor. Sicherlich ist nicht zu kritisieren, dass auch ein Fokus auf die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern gelegt wird. Sind keine Kinder zu berücksichtigen, entweder weil der Steuerpflichtige keine Kinder hat oder diese nicht mehr im steuerrechtlichen Sinne als Kinder zählen, so fällt die Entlastung allerdings schon deutlich geringer aus. Demnach ist zu kritisieren, dass von weiteren Entlastungsmaßnahmen zum Ausgleich der kalten Progression überwiegend Abstand genommen wird. Dies hat der Finanzminister so auch in der Pressekonferenz bestätigt. Ganz konkret stellt die Rechtsverschiebung eines Tarifeckwertes auf 70.600 € gerade einmal eine Erhöhung um 1,03% dar. Angesichts der aktuellen monatlichen Inflationsraten um die 2% wird ziemlich offenkundig, dass damit negative Effekte, also Mehrbelastungen, aus der kalten Progression zu erwarten sind. Eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags geht an allen vorbei, die persönlich bereits höhere Aufwendungen haben, z.B. infolge längerer Wege zur Arbeit, oder die gar kein Arbeitseinkommen erzielen, wie Rentner, Selbstständige oder Unternehmer. In diese Überlegungen ist bisher noch nicht eingeflossen, dass mögliche Steigerungen bei den Sozialversicherungen zu weiteren Belastungen führen können, die dann die angedachten Entlastungen völlig aufzehren.
Alles in allem kann meines Erachtens durchaus die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen weit weg sind von einer großen Steuerreform. Vielmehr noch können sich diese Entlastungsmaßnahmen als Mogelpackung entpuppen, wenn durch steigende Sozialversicherungsbeiträge und Effekte aus der kalten Progression Steuerpflichtige in den Jahren 2027 und 2028 real weniger Netto in der Tasche haben werden als im Jahr 2026. Offenkundig standen für weiterreichende Entlastungsmaßnahmen keine Mittel zur Verfügung.










