Öffentliche Investitionen: ein Priorisierungs-, kein Schuldenproblem
Die Schuldenbremse verhindert Investitionen nicht. Ein Blick auf das Jahrzehnt zwischen Finanz- und Coronakrise zeigt, dass es im Bundeshaushalt stets Spielräume für deutlich höhere Investitionen gegeben hätte, der politische Wille aber fehlte. Auch beim Blick in die Zukunft spricht wenig für eine Abschaffung oder Fundamentalreform
Die Ratio der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse adressiert ein ernstzunehmendes polit-ökonomisches Problem, nämlich einen deficit bias in der Finanzpolitik. Aus verschiedenen Gründen neigt die Politik häufig dazu, zusätzliche Ausgaben nicht über höhere Steuern zu finanzieren. Und auch Priorisierungen, also Kürzungen konkurrierender Ausgabenposten, sind wenig beliebt. Schuldenfinanzierung ist dann eine willkommene Option, um politische Widerstände zu umgehen.
Auch in Deutschland war dies lange Zeit der Fall. Eine im Trend ansteigende Schuldenstandsquote (bezogen auf das BIP) war seit den 1970er-Jahre zu beobachten. Dies führte auch zu Problemen: Der Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes erreichte in der Spitze einen Wert über 16 Prozent; ein erheblicher Teil der Ausgaben des Bundes wurde also unproduktiv zu den Inhabern von Staatsanleihen umverteilt.
Erst nach der Finanzkrise ergab sich in den 2010er-Jahren so etwas eine Trendumkehr, die möglicherweise bereits durch die zuvor beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Schuldenbremse und die damit nötigen Anpassungen motiviert war. Zugleich war dieses Jahrzehnt gekennzeichnet durch ein bis zum Eintritt der Corona-Krise stetiges und nahrhaftes Ansteigen der Steuereinnahmen. Dieses erleichterte die damalige finanzpolitische Konsolidierung wesentlich.











