Mindestlohn: Zwischen Tarifautonomie und politischer Setzung
Die SPD möchte einen neuen Mindestlohn in Form eines Living Wage. Das hört sich gut an, doch die Konsequenzen wären gravierend.
Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Stunde zum 1. Januar 2015 griff der Staat erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg direkt in die Lohnfindung und in die Tarifautonomie ein. Um ein Mindestmaß an Autonomie zu wahren, wurde eine ständige Mindestlohnkommission (MLK) eingerichtet, die alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet.
Die MLK orientierte sich bei den Anpassungen bisher nachlaufend an der Tariflohnentwicklung. Von dieser Orientierung darf sie in ihren Beschlüssen nur mit einer Zweidrittelmehrheit abweichen (Wissenschaftliche Dienste 2016, S. 4 und 8).
Diese Kopplung zwischen Mindestlohn- und Tariflohnentwicklung kann als ein Regelbindungselement interpretiert werden (Lesch und Schröder 2020, S. 166). Eine Regelbindung hat zwei wichtige Vorteile: Erstens stellt sie sicher, dass der Mindestlohn nicht zu sehr in das Tarifgeschehen eingreift; zweitens vermeidet sie, dass Mindestlohnanpassungen zum ständigen Gegenstand politischer Auseinandersetzungen werden.
„Beim Living Wage besteht die Gefahr, dass in einer ganzen Reihe von Branchen Tarifverhandlungen nicht nur durch den Mindestlohn vorherbestimmt, sondern überflüssig gemacht würden.“
Inzwischen mehren sich aber Forderungen, diesen Anpassungsprozess einmalig zu ändern. Vorgeschlagen wurde zunächst, den Mindestlohn im Rahmen einer außerordentlichen Anhebung durch die Politik auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen (Pusch und Schulten 2019, S. 336). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte im Dezember 2020 zudem an, das Anpassungsverfahren ändern und das mittlere Einkommen als zusätzliches Kriterium heranziehen zu wollen. In einem Interview nannte Heil als Orientierungsmarke für die Mindestlohnhöhe 60 Prozent des Medianeinkommens (Heil 2020). Ein solcher Mindestlohn wird auch als Living Wage bezeichnet.
Mit der Einführung eines Living Wage würde der Mindestlohn noch weiter nach oben geschoben als durch die 12-Euro-Forderung. Denn bereits im Jahr 2020 hat der Living Wage die 12-Euro-Marke knapp überschritten. Die nächste Erhöhung des Mindestlohns steht im Jahr 2023 an. Dann wird der Living Wage rund 12,80 Euro erreichen und könnte bis 2024 auf etwa 13,20 Euro steigen. Im Mittel der Jahre 2023 und 2024 ergeben sich somit 13 Euro. Gegenüber dem für das zweite Halbjahr 2022 beschlossenen Mindestlohn von 10,45 Euro wäre dies ein Anstieg von mehr als 24 Prozent.












