Heizungsverbot: Millionen könnten zu Verlierern werden!
Mit der Reformierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) würde der Einbau von Öl- und Gasheizungen in den kommenden Jahren faktisch verboten werden, sowohl im Neubau als auch als Ersatz für alte Heizungen: Laut Gesetzesentwurf soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Hilfe von erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies würde den Einbau von Heizungen, die ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden, künftig ausschließen.
Damit könnten Millionen von Bürgerinnen und Bürgern zu Verlierern einer solchen Wärmewende werden, weil sie mangels Alternativen möglicherweise hohe Investitionen in eine Wärmepumpe tätigen müssen: Wärmepumpen können leicht drei Mal so teuer in der Anschaffung sein als beispielsweise herkömmliche Erdgasheizungen. Zwar sollen sich die Investitionen in Wärmepumpen langfristig als kostengünstiger erweisen als das Investieren in Gasheizungen, weil die Strompreise angeblich weniger stark ansteigen als die Preise für Erdgas und Öl — schließlich werden sich Öl und Gas durch die CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe zum Zwecke des Klimaschutzes absehbar verteuern.
Doch wie stark die Preise für Öl und Gas sich mittel- bis langfristig verteuern, ist unklar — trotz der Tatsache, dass die Etablierung eines weiteren EU-weiten Emissionshandelssystems bis zum Jahr 2027, das die Sektoren Verkehr und Wärme mit einem einheitlichen CO2-Preis belegen wird, von der Europäischen Kommission bereits beschlossen ist. Auch die Prognose, dass sich der Strompreis infolge des Ausbaus der Erneuerbaren langfristig verringern sollte, dürfte, wenn überhaupt, erst nach längerer Zeit eintreffen. Bis dahin könnte eine heute neu eingebaute Wärmepumpe das Ende ihrer Lebensdauer schon wieder erreicht haben.
Es ist nicht zuletzt angesichts der Unsicherheit über die künftigen Preisentwicklungen nachvollziehbar, dass Haushalte hohe Investitionen in Wärmepumpen scheuen, weil sie fürchten, zu den Verlierern einer solchen Wärmewende zu gehören. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Ausbau der Erneuerbaren zu schließen ist eher von einer weiteren erheblichen Verteuerung von Strom auszugehen als von einer deutlichen Senkung, nicht zuletzt aufgrund steigender Netzentgelte infolge des unabdingbaren Netzausbaus.
Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass das Inkrafttreten des faktischen Verbots ausschließlich fossil betriebener Heizungen an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden soll. So sollen erst die kommunalen Wärmepläne vorliegen, ehe die 65-Prozentregelung greift. Dadurch kann vermieden werden, dass Haushalte vorschnell in eine teure Wärmepumpe investieren müssen, nur um anschließend zu erfahren, dass diese hohe Investition hätte vermieden werden können, weil ihr Wohngebäude nach der kommunalen Wärmeplanung an das Fernwärmenetz angeschlossen werden könnte.
Doch so sinnvoll diese Regelung ist, müssen sich all diejenigen als Verlierer einer solchen Wärmewende fühlen, die keine Möglichkeit haben, an ein Wärmenetz angeschlossen zu werden. Dies können in Städten die Nachbarn oder die Haushalte des nächsten Straßenzugs sein, denn aufgrund topographischer oder geologischer Schwierigkeiten ist es kaum möglich, ganze Städte flächendeckend mit Fernwärme zu versorgen. Auch die Bestimmung, dass die Wärmeplanung in Großstädten ab dem Jahr 2026 vorliegen soll, für die restlichen Kommunen jedoch erst ab 2028, hat aufgrund der Uneinheitlichkeit der Fristigkeit das Potential, für Ungerechtigkeiten zu sorgen.
In jedem Fall wird durch die Kopplung an die Wärmeplanung die Kluft zwischen Stadt und Land weiter vergrößert: Viele Dörfer auf dem Land haben wohl kaum die Aussicht, jemals an ein Fernwärmenetz angeschlossen zu werde, sodass sich deren Einwohner gegenüber den Stadtbewohnern benachteiligt fühlen könnten. Umgekehrt dürften viele Haushalte, denen zu ihrem Bedauern vor wenigen Jahren ihre fossile Heizung irreparabel kaputt gegangen ist und die deshalb in eine neue, eventuell konventionelle Heizung investieren mussten, sich mittlerweile über dieses eigentlich unerfreuliche Ereignis freuen — besonders dann, wenn sie für die Investition in eine Gasbrennwert-Heizung noch eine staatliche finanzielle Förderung erhalten haben. Gasheizungen wurden jahrelang als umweltfreundliche Heizung, die vergleichsweise wenig Kohlendioxid (CO2) emittiert, vom Staat gefördert. Erst seit 2022 gibt es nun keinerlei Förderung für Gasheizungen mehr.
Dieses Paradebeispiel für die Willkür staatlicher Regulierung sollte nun nicht noch durch das faktische Verbot fossiler Heizungen infolge der scheinbar willkürlich gewählten 65-Prozentregelung überboten werden, da damit massive Wertverluste bei Immobilien einhergehen dürften, besonders auf dem Land. Dort können Investitionen in teure Heiztechniken wie die Wärmepumpe und teure energetische Sanierungen, welche in vielen Fällen wiederum Voraussetzung für die Installation einer Wärmepumpe sind, große finanzielle Probleme bereiten. Hohe Investitionen lohnen auf dem Land oft nicht, weil sie teurer wären als die Immobilie selbst. In der Folge könnte es in vielen ländlichen Regionen finanziell sinnvoller sein, eine Immobilie leer stehen zu lassen, statt sie klimaneutral zu sanieren.
Dass die Wärmewende mit einer entsprechenden Förderung flankiert wird, hilft den Betroffenen jedoch auch nur bedingt: Die Preise für Heizungstechnik sind in den vergangenen zwei Jahren um rund ein Viertel gestiegen, nicht zuletzt auch wegen der Diskussionen um das Verbot fossiler Heizungen. Es ist davon auszugehen, dass die Heizungsunternehmen auch künftig einen guten Teil der staatlichen Förderung für alternative Heizungen in Form noch höherer Preise für sich verbuchen können, solange das Angebot weiter beschränkt bleibt und nicht durch Konkurrenz aus dem Ausland massiv erweitert wird. Zu den wenigen Gewinnern des geplanten Heizungsverbots dürften daher die Heizungsunternehmen gehören.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V.
Diesen stehen viele Millionen Haushalte gegenüber, die das Gefühl haben dürften, gerade noch einmal Glück gehabt zu haben und verschont geblieben zu sein, und noch viele weitere Millionen Haushalte, die sich als Verlierer fühlen dürften, besonders die Haushalte auf dem Land. Die Politik sollte daher das faktische Verbot fossiler Heizungen nicht erlassen und die Wärmewende dem ab 2027 startenden zweiten EU-Emissionshandel und der kommunalen Wärmeplanung überlassen.
In Ländern wie Dänemark und Norwegen, die diesbezüglich immer wieder als vorbildlich genannt werden, wurde die Wärmewende über viele Jahrzehnte vorbereitet und durch steigende CO2-Preise sowie Fördermitteln flankiert, ehe erst vor wenigen Jahren Verbote ausgesprochen wurden. Deutschland sollte sich hieran ein Beispiel nehmen und die verpasste Wärmewende nicht von einem Jahr auf das andere nachholen wollen. Andernfalls könnte es gut sein, dass sich die Ampelregierung in die lange Liste der Verlierer einer Wärmewende im Hauruckverfahren einreiht.
Autor:
Prof. Dr. Manuel Frondel ist außerplanmäßiger Professor für Energieökonomik und angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum und Leiter des Kompetenzbereichs „Umwelt und Ressourcen“ am RWI.