Gesetzliche Krankenversicherung: Beitragssatzanstieg statt -stabilität
Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) duldet keinen Aufschub. Denn während die Experten noch mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent rechnen, zahlen die Mitglieder tatsächlich bereits 3,1 Prozent. Steigende Beitragslasten bremsen aber das ohnehin magere Wirtschaftswachstum und schwächen damit die Finanzierungsgrundlage der GKV.
In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vor einem Jahr verabredet, den Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Wie das Ziel erreicht werden kann, dazu wurde eigens die „FinanzKommission Gesundheit“ eingerichtet. Die listet in ihrem ersten Bericht 66 Einzelmaßnahmen auf, mit denen sich ein weiterer Anstieg der Beitragsbelastung zumindest kurzfristig vermeiden ließe. Bundesgesundheitsministerin Frau Nina Warken ist nicht allen Empfehlungen gefolgt. Aber mit ihrem ersten Gesetzentwurf hätten Einsparungen von bis zu 20ـ Milliarden Euro pro Jahr realisiert werden sollen.
Allerdings weicht der Entwurf in einem Punkt von der Empfehlung des Expertenrats ab. Denn er sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Manchem mag der außerordentliche Anstieg moderat erscheinen oder gerecht. Doch wenn die Kommission festgestellt hat, dass die Ursachen der Finanzmisere auf der Ausgabenseite zu finden sind, dann lassen sich diese nicht mit dem Anzapfen weiterer Finanzierungsquellen beheben. Im Gegenteil, selbst wenn sich der Beitragssatz mithilfe zusätzlicher Einnahmen, die aus einer erweiterten Beitragsbemessung resultieren, formal stabilisieren ließe, steigt die Beitragslast dennoch.
Denn bei erhöhter Bemessungsgrenze unterliegen zusätzliche Entgeltbestandteile der Beitragspflicht. Damit sinkt einerseits das verfügbare Nettoeinkommen gutverdienender Arbeitnehmer – Stand 2023 wären davon über sechs Millionen oder rund ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betroffen gewesen. Gleichzeitig drohen geringere Steuereinnahmen, weil höhere Zwangsabgaben das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Andererseits steigt der Beitrag, den die Arbeitgeber an die Kranken- und Pflegeversicherungen ihrer Mitarbeiter zahlen. Bei fest vereinbartem Bruttolohn erhöhen sich deshalb die im internationalen Vergleich ohnehin hohen Arbeitskosten zusätzlich.
Eine makroökonomische Simulation steigender Sozialabgaben zeigt, dass dadurch der Inlandskonsum auf Dauer schwächer wächst als bei konstanter Beitragslast. Gleichzeitig dämpfen steigende Arbeitskosten die private Investitionsneigung am Standort. Im Ergebnis wächst die Wirtschaft mit stetig steigenden Abgabenlasten schwächer. Das ist kontraproduktiv auch mit Blick auf die Finanzierung der Gesundheitsausgaben. Denn die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten wird über Zwangsbeiträge finanziert, also über eine Umverteilung des zuvor erwirtschafteten Markteinkommens. Fällt die Wirtschaftsleistung schwächer aus und steigen die GKV-Ausgaben ungebremst, dann droht mit jeder weiteren Erhöhung der Beitragslast eine Negativspirale – unabhängig davon, wer die höheren Lasten schultern soll.
Umso misslicher ist es, dass sich das Bundeskabinett nur auf eine abgespeckte Version einigen konnte. Einschließlich der erwarteten Mehreinnahmen aus der Anhebung der Bemessungsgrenze sieht der Entwurf aktuell eine Entlastung von rund 16 Milliarden Euro vor. Selbst dagegen regt sich im politischen Berlin erheblicher Widerstand. Konstruktiv ist Kritik, die zum Beispiel auf eine innovationsfreundlichere Ausgestaltung einzelner Instrumente abstellt, aber Einsparungen nicht grundsätzlich in Frage stellt. Weniger konstruktiv sind dagegen Einwände, die einen Sparbeitrag zulasten der eigenen Interessengruppe gänzlich in Frage stellen. Denn der Verteilungskampf um die zunehmend knappen Ressourcen verzögert eine Lösung des grundlegenden Problems. Doch dafür ist keine Zeit.
Bislang rechnen die Experten mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent. Den zahlen die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz, der qua Gesetz bei 14,6 Prozent festgeschrieben ist. Der Durchschnittswert geht zurück auf den GKV-Schätzerkreis, der jedes Jahr im Herbst zusammenkommt, um die Entwicklungen der Ausgaben und beitragspflichtigen Einkommen im kommenden Jahr zu prognostizieren. Auf dieser Grundlage lässt sich berechnen, zu welchem Anteil die erwarteten Gesamtausgaben über den gesetzlich verankerten, allgemeinen Beitragssatz finanziert werden können. Nach Abzug von Einnahmen aus dem Bundeszuschuss oder der Auflösung von Rücklagen ergibt sich dann rechnerisch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der notwendig ist, um die Deckungslücke zu schließen.
Jedoch wird der Zusatzbeitragssatz von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Dessen Höhe hängt unter anderem von der jeweiligen Versichertenstruktur ab. Denn anders als bei dem Ausgabenanteil, der über die Einnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz und über den morbiditätsorientierten Risikoausgleich gedeckt wird, können die verbleibenden Ausgaben nicht auf alle GKV-Mitglieder umverteilt werden. Gleichzeitig besteht freie Kassenwahl. Insbesondere bei Ankündigung einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben die Mitglieder ein außerordentliches Kündigungs- und Wechselrecht. Wie hoch der Zusatzbeitragssatz ist, den die GKV-Mitglieder im Durchschnitt tatsächlich zahlen, hängt folglich von zwei Größen ab: der Höhe der kassenindividuellen Sätze und deren Mitgliederzahl.
Wie die Versicherten auf Anpassungen der Beitragssätze reagieren, lässt sich im Vorhinein nicht prognostizieren. Zieht man aber die Informationen einschlägiger Internetportale heran (die amtliche Statistik weist keine kassenindividuellen Mitgliederzahlen aus), dann ergibt sich nach dem ersten Quartal 2026 für 97,5 Prozent der amtlich erfassten Mitglieder ein durchschnittlich gezahlter Zusatzbeitragssatz von 3,1 Prozent. Der Beitragssatz liegt also bei insgesamt 17,7 und nicht bei 17,5 Prozent. Bereits nach dem ersten Quartal des Vorjahres übertraf der tatsächlich gezahlte Zusatzbeitragssatz die vorausgegangene Schätzung vom Herbst 2024 um 0,4 Prozentpunkte.










