Emissionshandel statt Verbot von Öl- und Gasheizungen
Ab dem kommenden Jahr soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen faktisch verboten werden. Das geplante Verbot wirft jedoch Fragen auf, da eine detaillierte Regelung fehlt. Vor allem aber: Wären ökonomische Überlegungen berücksichtigt worden, hätte die Bundesregierung die Wärmewende einem in der Europäischen Union längst bewährten Klimaschutzinstrument überlassen: dem Emissionshandel.
Ab dem kommenden Jahr soll nach einem aktuellen Gesetzesentwurf der Einbau von Öl- und Gasheizungen faktisch verboten werden, sowohl im Neubau als auch als Ersatz für alte Heizungen. Damit soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, nach der — eigentlich erst ab dem Jahr 2025 — jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mithilfe von erneuerbarer Energien betrieben werden soll.
Die Konsequenzen, die sich aus dieser 65-Prozent-Quote ergeben, liegen allerdings keineswegs auf der Hand. Daher ist ein detailliertes Regelwerk nötig, um zu klären, welche Art und welche Kombination von Heizungstechnologien künftig noch erlaubt sein sollen. Dieses Regelwerk ist ständigen Änderungen unterworfen, die die Bürgerinnen und Bürger noch stärker verunsichern, als es durch die legislative Hauruckaktion von einem Jahr auf das andere ohnehin bereits geschieht.
Klar ist lediglich: Diese Quote bedeutet das faktische Verbot des Einbaus von Heizungen, die ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden. Damit haben Eigentümerinnen und Eigentümer noch weniger Möglichkeiten, wenn sie ihre alte Heizung ersetzen oder eine neue Heizung in ihrem Neubau einbauen möchten. Dabei ist die Zahl an Alternativen auch ohne ein Verbot überschaubar. Mit sehr wenigen Ausnahmen, wie etwa Pellet- und Infrarotheizungen, dürften die wenigen künftig noch erlaubten Optionen allesamt deutlich höhere Investitionen erfordern als der Einbau konventioneller Heizungen auf Basis von Öl und Gas.
Das gilt insbesondere für Wärmepumpen, der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck favorisierten Heizungstechnologie: Allein der Einbau einer Wärmepumpe kostet leicht ein Vielfaches einer konventionellen Heizung. Damit eine ausreichende Beheizung sichergestellt ist, kommen bei älteren Gebäuden oftmals noch Kosten für zusätzliche Dämmmaßnahmen hinzu. Alternativen wie Infrarotheizungen, die weit weniger Investitionen erfordern, sollen nur im Falle von gut gedämmten Immobilien mit einem geringen Wärmebedarf erlaubt sein.
„Welche Logik der 65-Prozent-Quote auch immer zugrunde liegt, klar dürfte sein, dass Kosteneffizienz dabei kein entscheidendes Kriterium war.“
Zu vermuten ist, dass diese Einschränkung mit dem im Vergleich zu Wärmepumpen deutlich höheren Stromverbrauch der Infrarotheizungen zu tun hat. Während beide Heizungsarten mit Strom betrieben werden, unterscheiden sie sich stark in der Energieeffizienz, mit der dies geschieht: Bei einer Jahresarbeitszahl von 3 erzeugt eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom im Idealfall drei Kilowattstunden Wärme, die Infrarotheizung jedoch lediglich eine Kilowattstunde Wärme. Dennoch bleibt eines der vielen Rätsel, die mit der für die Bürgerinnen und Bürger eher willkürlich erscheinenden 65-Prozent-Quote verbunden sind, warum es nicht generell erlaubt sein sollte, künftig eine Infrarotheizung zu betreiben, wenn dies mit 100 Prozent Ökostrom geschieht.
Ebenso wenig offensichtlich ist, warum Wärmepumpen beim aktuellen Strommix mit einem Erneuerbare-Energien-Anteil von knapp 50 Prozent erlaubt sein sollen, obwohl Wärmepumpen die 65-Prozent-Regel bei diesem Grünstromanteil eigentlich nicht zu erfüllen scheinen, Infrarotheizungen jedoch nur eingeschränkt zugelassen werden sollen. Noch weniger transparent als der Hintergrund für derartige Einschränkungen ist das Zustandekommen der bei diesem faktischen Verbot eine entscheidende Rolle spielenden 65-Prozent-Quote. Die Politik hat auch in diesem Punkt eine klare Kommunikation versäumt: Es würde sicher das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahme erhöhen, wenn ihnen mitgeteilt würde, auf welchen Überlegungen diese Quote beruht. So aber ist das Ganze ein kommunikatives Desaster par excellence!
Welche Logik der 65-Prozent-Quote auch immer zugrunde liegt, klar dürfte sein, dass Kosteneffizienz dabei kein entscheidendes Kriterium war. Wären ökonomische Überlegungen berücksichtigt worden, hätte die Bundesregierung die Wärmewende einem in der Europäischen Union längst bewährten Klimaschutzinstrument überlassen: dem Emissionshandel. Die EU-Gesetzgebung sieht ab dem Jahr 2027 zusätzlich zum seit 2005 bestehenden EU-Emissionshandel für die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft einen weiteren EU-Emissionshandel vor, der die Emissionen der beiden Sektoren Verkehr und Gebäude regulieren und begrenzen soll.














