Die Gewerbesteuer ist zum Standortproblem geworden
Die Gewerbesteuer sollte den Kommunen finanzielle Eigenständigkeit sichern und Wettbewerb ermöglichen. Heute ist sie vor allem eines: ein steuerpolitisches Relikt mit Sprengkraft. Ursprünglich eingeführt, damit Städte und Gemeinden dort kassieren, wo Unternehmen von Straßen, Verwaltung und Infrastruktur profitieren, wird sie mittlerweile als „Fremdkörper“ im deutschen Steuersystem gesehen. International ist sie aufgrund ihrer Höhe zudem ein Sonderweg.
Für die Kommunen ist die Gewerbesteuer lebenswichtig: Im Jahr 2024 brachte sie netto rund 69 Milliarden Euro ein, fast die Hälfte ihrer gesamten Steuereinnahmen. Genau darin liegt das Dilemma. Was für die Gemeinden unverzichtbar ist, wird für Unternehmen immer stärker zur Belastung – und für den Standort Deutschland zum Bremsklotz.
Ein kompliziertes System mit teuren Nebenwirkungen
Die Kritik an der Gewerbesteuer ist nicht neu, aber sie ist heute drängender denn je. Ihre Bemessungsgrundlage ist umstritten: Durch Hinzurechnungen und Kürzungen weicht sie teils erheblich von Einkommen- und Körperschaftsteuer ab. Das macht sie intransparent, bürokratisch und teuer – für Unternehmen wie für die Finanzverwaltung.
Hinzu kommt ihre strukturelle Schwäche: Die Gewerbesteuer schwankt enorm mit der Konjunktur. In Krisenjahren wie 2009 oder 2020 brachen die Einnahmen regelrecht ein – sofort riefen die Kommunen dann nach Hilfe von Bund und Ländern. Auch führt die Gewerbesteuer zu Abhängigkeiten von wenigen großen Steuerzahlern. Fällt ein Unternehmen davon weg, gerät schnell der ganze Haushalt ins Wanken. So entsteht Unsicherheit. Zudem vergrößern sich die Unterschiede zwischen den Gemeinden, da die Einnahmen ungleich verteilt sind.
Kommunen drehen an der Steuerschraube
Der angespannten Finanzlage vieler Städte und Gemeinden sind viele Kommunen in den vergangenen Jahren mit höheren Hebesätzen begegnet. Was kurzfristig Löcher stopfen soll, droht langfristig die Basis zu zerstören. Denn je höher die Gewerbesteuer, desto unattraktiver wird der Standort – erst im innerdeutschen Wettbewerb, dann im internationalen Vergleich.
Deutschland fällt damit aus der Reihe. Während viele Staaten ihre Unternehmenssteuern senken, sorgen hierzulande die steigenden Hebesätze für zusätzliche Belastungen. Der Durchschnitt liegt inzwischen bei über 400 Prozent. Zusammengenommen landen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer mancherorts bei 35 Prozent.
Das Ergebnis ist eine fiskalische Negativspirale: Hoch verschuldete Kommunen erhöhen die Sätze, Unternehmen investieren weniger oder weichen aus, das Aufkommen stagniert – und die nächste Erhöhung wird wahrscheinlicher. Wer Haushaltsnot mit Steuerdruck beantwortet, riskiert wirtschaftliche Erosion. Ein Teufelskreis.
Hohe Sätze, geringe Wirkung
Die Daten sprechen dabei eine klare Sprache: Ökonometrische Analysen zeigen, dass steigende Gewerbesteuersätze mit geringeren kommunalen Sachinvestitionen einhergehen und sich auch das Steueraufkommen aufgrund von Ausweichreaktionen der Unternehmen nicht steigern lässt.
Der Zusammenhang zwischen Kassenkrediten und hohem Hebesatz ist deutlich. Die Gewerbesteuer wird als Notmaßnahme genutzt. Sie kuriert keine strukturellen Probleme – sie verdeckt sie bestenfalls kurzfristig.
Eine aus der Zeit gefallene Steuer
Auch steuersystematisch wirkt die Gewerbesteuer falsch konstruiert. Sie knüpft an den Gewerbeertrag an und soll rechtsformneutral sein – ist es aber nur bedingt. Kapital- und Personengesellschaften werden unterschiedlich behandelt; durch Hinzurechnungen – etwa bei Fremdkapitalkosten – kann es faktisch zu einer Substanzbesteuerung kommen.
Besonders problematisch: Mehr als die Hälfte der Betriebe trägt nur marginal zum Aufkommen bei, während ein sehr kleiner Kreis ertragsstarker Unternehmen den Großteil des Aufkommens stemmt. Die Gewerbesteuer kann damit keine stabile Finanzierungsbasis für die Kommunen sicherstellen.
Reformvorschläge liegen seit Jahrzehnten auf dem Tisch
Seit den 1980er Jahren liegen Reformvorschläge auf dem Tisch.
Zielführend wäre die Abschaffung der Gewerbesteuer zugunsten einer höheren kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer – kombiniert mit begrenzten Zuschlagsrechten auf Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Das würde die Abhängigkeit von konjunkturellen Ausschlägen mindern und den Kommunen weiterhin steuerliche Eigenständigkeit sichern. Inwieweit ein solches System der grundgesetzlichen Zusage einer „wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle mit Hebesatzrecht“ für die Kommunen gerecht wird, ist eine juristische Frage. Im Zweifelsfall ließe sich auch das Grundgesetz ändern.
Natürlich gäbe es bei einer solchen Reform Gewinner und Verlierer. Große Städte mit heute besonders hohen Gewerbesteuereinnahmen müssten Mindereinnahmen ausgleichen – könnten dies aber über die lokalen Zuschläge zumeist vollständig kompensieren.
Dass das heutige System Fehlanreize setzt, zeigt sich besonders deutlich an den Auswüchsen. Die Gemeinde Norderfriedrichskoog mit weniger als 50 Einwohnern zählt zu den Extremfällen: höchste Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf, obwohl die realwirtschaftliche Aktivität vor Ort kaum dazu passt. Solche Konstruktionen zeigen, dass das Steuersubstrat nicht immer dort erfasst wird, wo tatsächlich Wertschöpfung entsteht.
Selbst im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist inzwischen von „Gewerbesteuer-Oasen“ die Rede. Und weiter beabsichtigen die Parteien „eine grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen jenseits von Förderprogrammen“ mit einer „Verstetigung und Verlässlichkeit der kommunalen Einnahmen und mehr kommunale finanzielle Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten.“ Dabei wird die Gewerbesteuer zumindest in ihrer jetzigen Form angezählt: „Im Falle einer Weiterentwicklung der Gewerbesteuer sichern wir die Einnahmen der Kommunen“. Das ist bemerkenswert. Wer als Koalition einvernehmlich die Missstände so klar benennt, kann sich auf Dauer nicht damit begnügen, nur kosmetisch an Mindesthebesätzen zu schrauben. Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres bereits eine Erhöhung des Mindesthebesatzes von 200 Prozent auf 280 Prozent auf den Weg gebracht, wovon aktuell 43 Kommunen in Deutschland betroffen wären. Folgt jetzt der große Wurf?
Angesichts hoher Investitionsbedarfe, maroder Infrastruktur und chronisch überlasteter Kommunalhaushalte spricht vieles für eine grundlegende Neuordnung der kommunalen Steuerfinanzierung. Was bisher fehlt, ist der politische Wille: die Bereitschaft, Zuständigkeiten neu zu ordnen, Einnahmen anders zu verteilen und liebgewonnene Besitzstände aufzugeben.
Studie: Beznoska, Martin / Hentze, Tobias / Kauder, Björn, 2026, Reform der Gewerbesteuer – eine ökonomische Perspektive, Institut Finanzen und Steuern, ifst-Schrift Nr. 556, Berlin / Köln
Autoren:

Dr. Tobias Hentze ist Experte für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).

Dr. Martin Beznoska ist Ökonom mit Schwerpunkt Finanz- und Steuerpolitik beim Institut der deutschen Wirtschaft.

Dr. Björn Kauder ist Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln.













