So liegen laut Prognose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute die Ausgaben ohne Zinsausgaben (Primärausgaben) relativ zum BIP im Jahr 2022 immer noch höher als in allen Jahren vor der Corona-Krise, mit Ausnahme des Jahres 1995, in dem die Treuhandanstalt vom Bund übernommen wurde. Zieht man ferner Vermögenstransfers ab, die bei der Treuhandübernahme wie auch den Bankenrettungen stark ausgeprägt waren, ist das Bild noch deutlicher. Mittelfristig ist zwar zu hoffen, dass mit einer weitgehenden Überwindung der Krisenfolgen einige Staatsausgaben wieder sinken können, doch war die Tendenz zu einer steigenden Ausgabenquote bereits vor der Krise erkennbar und bedingt durch die Demografie dürfte zusätzlicher Ausgabendruck auf die öffentlichen Kassen zukommen.
Eine relative Reduktion der Ausgaben in den kommenden Jahren gepaart mit Maßnahmen, die die Effizienz des Handelns der öffentlichen Haushalte erhöhen, wie die Rückführung von Subventionen, wäre also unabhängig von der Frage, in welchem Ausmaß konsolidiert werden muss, plausibel und für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte zielführend. Abrupte Maßnahmen, die zum Beispiel gleich und umfänglich im Jahr 2022 ansetzen sollen, könnten allerdings in den Jahren nach der Corona-Krise die konjunkturelle Erholung schwächen und zudem dürften Ausgabenkürzungen merklichen politischen Widerständen ausgesetzt sein. Ähnlich wie bei den zuvor schon kritisierten Steuererhöhungsplänen gilt zudem, dass noch gar nicht abgeschätzt werden kann, welche Konsolidierungsleistung notwendig wird.
Plan zum Schuldenabbau nach Corona
Daher dürfte es sinnvoll sein, das Defizitziel zeitweise zu erhöhen und dann über einen Abbaupfad, ähnlich wie es ihn bereits nach der Finanzkrise für den Bund gab, mittelfristig zu den regulären Vorgaben der Schuldenbremse zurückzukehren. Angesichts des Niedrigzinsumfelds wäre eine vorübergehend höhere Verschuldung durchaus tragbar. Entlang des Abbaupfads müssten dann die Ausgaben schwächer zunehmen als die Einnahmen und es könnten schrittweise Subventionen reduziert werden.
Ein solcher Abbaupfad würde den öffentlichen Haushalten Zeit zur Konsolidierung einräumen, die zugleich dazu genutzt werden kann, die Konsolidierungsnotwendigkeiten, die derzeit nicht absehbar sind, fortlaufend zu revidieren. Außerdem sollte dadurch die Frage vom Tisch sein, ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse nicht noch für weitere Jahre angewandt werden sollte. Letztlich bergen die diskretionären Ausnahmen die Gefahr, dass in den Ausnahmehaushalt zu viel hineingelegt wird, weil er den Anschein erwecken dürfte, dass danach für viele Jahre keine Spielräume mehr bestehen. Das könnte die Gefahr überdimensionierter und ineffizienter Ausgabenprojekte erhöhen und mindert die Transparenz des Haushaltsprozesses. Die Ausnahme muss die Ausnahme bleiben. Dass nach einer Krise öffentliche Haushalte vielleicht noch einige Zeit vor zusätzlichen Herausforderungen stehen, sollte anders gelöst werden.
Fazit: Es ist nicht die Zeit für Steuererhöhungsdebatten. Noch sind die notwendigen Konsolidierungserfordernisse nicht absehbar. Die Finanzpolitik sollte sich allerdings schrittweise darum bemühen den Ausgabenanstieg, der bereits vor der Corona-Krise an Fahrt gewonnen hatte, zu dämpfen. Hier besteht durchaus Handlungsbedarf, da in den kommenden Jahren zudem die Rentenausgaben bedingt durch die Demografie merklich aufwärts gerichtet sein dürften. Ein erster Schritt wäre es, den Nachholfaktor in der Rentenversicherung wiedereinzusetzen.
Vertiefung: Prof. Dr. Jens Boysen-Hogrefe (2020). Update: Wo stehen die öffentlichen Finanzen in und nach der Corona-Krise?, Kurzgutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellt vom Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel)
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