Bürokratieabbau à la bruxelloise: Erreicht die Kommission ihre selbstgesteckten Ziele?
Am 18. Juli 2024 bewarb sich Ursula von der Leyen mit ihren „Politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission“ um eine zweite Amtszeit. Zu ihren zentralen Vorhaben gehörte, „sich auf Bürokratieabbau und einfachere Umsetzung zu konzentrieren: weniger Verwaltungsaufwand und Berichterstattung, mehr Vertrauen, bessere Durchsetzung, schnellere Genehmigungen“. Die Kommission hatte ihr Bürokratieabbauziel dann in den Folgemonaten konkretisiert: Eurostat hat alle wiederkehrenden Verwaltungskosten in der EU für das Jahr 2022 auf 150 Mrd. Euro geschätzt. Diese wiederkehrenden Kosten will die Kommission bis zum Ende ihres Mandats 2029 um 25 Prozent, also um 37,5 Mrd. Euro senken. Nun, nach genau zwei Jahren, lässt sich ein erstes Zwischenfazit ziehen, inwieweit die Kommission ihren Ambitionen gerecht wird.
Die Kommission hat bisher zwölf sogenannte „Omnibus-Pakete“ vorgelegt, mit denen bestehende Gesetzgebung vereinfacht werden soll. Nach Aussage der Kommission führen die ersten zehn vorgeschlagenen Omnibusse plus weitere Initiativen aus dem Jahr 2025 bereits zu Netto-Einsparungen von 15 Mrd. Euro an jährlichen Bürokratiekosten. Das Ziel der Einsparung von 37,5 Mrd. Euro wäre damit nach einem Jahr bereits zu 40 Prozent erfüllt, ein beeindruckender Erfolg. Doch ein vertiefter Blick in die Methodik der Kommission und in die Zahlen zeigt leider ein differenzierteres Bild.
Zum einen sind von den zwölf Omnibussen aktuell (Juli 2026) nur die ersten drei vollständig angenommen, die anderen neun Omnibusse befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess. Ein Subtrahieren der potenziellen künftigen Einsparungen dieser Vorschläge von den geschätzt 150 Mrd. Euro real entstandenen Bürokratielasten im Jahr 2022 ist methodisch fragwürdig. Hier werden Äpfel mit den Blüten an einem Birnenbaum verglichen.
Zum zweiten beziehen sich viele der vorgelegten Omnibusse auf Gesetzgebungsakte, die erst künftig zur Anwendung kommen sollten. Dazu gehört beispielsweise der Nachhaltigkeits-Omnibus u.a. zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie CSRD und zur Lieferketten-Richtlinie CSDDD. Beide Rechtsakte kamen zum Zeitpunkt der Änderung durch den Omnibus noch gar nicht (CSDDD) oder nur teilweise (CSRD) zur Anwendung. Mit dem Omnibus können also nur künftige und damit zusätzliche Belastungen reduziert werden, eine Reduzierung gegenüber dem Referenzwert der Bürokratielasten in 2022 ist durch diesen Omnibus schlichtweg nicht möglich.
Der dritte Punkt ist der schwerwiegendste Mangel in der Methodik der Kommission: die errechneten Entlastungen durch die Omnibus-Vorschläge werden nicht mit anderen Vorschlägen oder Initiativen der Kommission gegengerechnet, die potenziell neue Belastungen mit sich bringen. Es erfolgt also keine Bilanzierung von Aktiva und Passiva. Hinsichtlich der Passiva gibt allerdings das Papier „Economic consequences of EU legislation“ der 2025 amtierenden dänischen EU-Ratspräsidentschaft detailliert Auskunft. Für ein Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im September 2025 hatte Dänemark in dem Papier eine Schätzung der Neubelastung durch Bürokratiekosten vorgelegt. Hierfür wurden die Bürokratiekosten in allen von der Kommission vorgelegten Folgeabschätzungen zu kürzlich angenommenen Rechtsakten und laufenden Gesetzgebungsinitiativen addiert. Damit kommt die Ratspräsidentschaft für Unternehmen auf ca. 63,1 bis 69,9 Mrd. Euro Einmalkosten und 70,9 bis 85,9 Mrd. Euro jährlich wiederkehrende Kosten.
Von daher: Will die Kommission die wiederkehrenden Bürokratiekosten von 150 Mrd. Euro im Basisjahr 2022 tatsächlich um 25 Prozent senken, müsste sie also zunächst die 70,9 bis 85,9 Mrd. Euro an Neubelastungen kompensieren und dann zusätzliche 37,5 Mrd. Euro einsparen.
Aus dieser Rechnung ergäbe sich ein absolutes Einsparziel von 105,9 bis 120,9 Mrd. Euro. Von dessen Einhaltung ist die Kommission mit den 2025 erreichten 15 Mrd. Euro an Bürokratiereduzierung – bei Ausklammerung aller oben genannter Unstimmigkeiten – jedoch meilenweit entfernt.
Hinzu kommt: Die dänische Ratspräsidentschaft gibt in dem Papier an, dass nur zu ca. 70 Prozent der laufenden Gesetzgebungsverfahren überhaupt eine Folgenabschätzung vorgenommen wurde. Von den Folgenabschätzungen enthielten wiederum ca. 20 Prozent keine Abschätzung der Kosten für Unternehmen; weitere 34 Prozent der Folgenabschätzungen enthielten nur teilweise Schätzungen der Kosten für Unternehmen. Daraus ergibt sich eine hohe Dunkelziffer an anstehenden Neubelastungen für Unternehmen, die in der Berechnung Dänemarks gar nicht berücksichtigt werden konnten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die aktuellen Zahlen belegen, dass die Neubelastungen die Entlastungen erheblich übersteigen. Will die Kommission die Rahmenbedingungen der europäischen Unternehmen und damit auch deren Wettbewerbsfähigkeit tatsächlich verbessern, sind erhebliche Mehranstrengungen nötig – die bisher vorgeschlagenen Omnibusse reichen bei weitem noch nicht aus.
Quellen
Dänische Ratspräsidentschaft, 2025, Economic consequences of EU legislation.
Autor:

Stefan Solle leitet seit 2013 das Brüsseler Büro und seit 2021 die Abteilung Internationale Beziehungen von Gesamtmetall. Zuvor war er als Referent im Brüsseler Büro des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) und als Parlamentarischer Assistent von Dr. Anja Weisgerber, MdEP, tätig. Sein Studium der Politikwissenschaft, Neueren Geschichte und European Business Studies absolvierte er von 1999 bis 2005 in Jena und Antwerpen.
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