Beteiligungen an Windparks: Werden Bürgerinnen und Bürger hinter das Licht geführt?
An der Windkraft scheiden sich die Geister: Einerseits wird der Bau von Windkraftanlagen für das Gelingen der Energiewende als unverzichtbar angesehen. Andererseits wird gegen den Bau von Windkraftanlagen häufig erbitterter Widerstand geleistet. Besonders in der Nähe von Wohngebieten stoßen Windkraftanlagen auf Ablehnung, vor allem, weil sie das Landschaftsbild verändern und Lärm verursachen. Es verwundert daher nicht, dass es hunderte aktive Bürgerinitiativen gegen den Bau von Windparks gibt.
Windkraftanlagen haben negative Effekte auf Immobilienpreise
Empirische Studien für zahlreiche europäische Länder belegen, dass Immobilien, in deren Nähe Windkraftanlagen errichtet werden, an Wert verlieren — um etwa einen einstelligen Prozentbetrag. So fällt der Wert eines Hauses in einem Kilometer Entfernung zu einer neuen Windkraftanlage nach meiner eigenen Studie für Deutschland, für die 2,7 Millionen Verkaufsangebote ausgewertet wurden, die zwischen 2007 und 2015 auf dem Online-Portal Immoscout24 erschienen sind, im Durchschnitt um gut sieben Prozent geringer aus als bei vergleichbaren Häusern ohne Windkraftanlage. In der Nähe befindliche Windkraftanlagen können für Hausbesitzer somit einen Vermögensverlust von mehreren zehntausend Euro bedeuten.
Bürgerbeteiligungen an Windparks zur Steigerung ihrer Akzeptanz?
Um die Widerstände der Anwohner zu überwinden, wird zunehmend auf Bürgerbeteiligungen an Windparks gesetzt. So können sich Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen, an lokalen Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen. Diese investieren entweder selbst in Windparks oder beteiligen sich daran.
Ein aktuelles Beispiel sind die in der Nähe von Deidesheim in der Pfalz geplanten Windkraftanlagen. Laut der Bürgerenergiegenossenschaft bINe sollen diese Anlagen nicht nur den Treibhausgasausstoß senken. Vielmehr könnten sie den umliegenden Gemeinden auch hohe finanzielle Einnahmen einbringen und den Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Vorteile bieten: Diese sollen sich ab 100 Euro an diesem lokalen Projekt beteiligen können und können darüber hinaus in den Genuss von staatlichen Zuschüssen kommen. Damit, so wird versprochen, „können sich alle Bürger/-innen, im Rahmen Ihrer vorhandenen Mittel, an der dezentralen Energiewende in der Vorderpfalz mit Profit beteiligen!“
Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen für Bürgerbeteiligungen, die sowohl mit einem ökologischen als auch einem ökonomischen Versprechen beworben werden. Diese Versprechen sind jedoch höchst zweifelhaft, insbesondere wenn die Windkraftanlagen wie in diesem Fall in einem windschwachen Gebiet errichtet werden sollen.
Zum einen können dadurch Umwelt und Natur in Mitleidenschaft gezogen, besonders bei in Wäldern errichteten Windparks, wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU), ein grundsätzlicher Befürworter des beschleunigten Windkraftausbaus, immer wieder betont. Daneben erbringt der Erneuerbaren-Ausbau aufgrund des EU-Emissionshandels keinerlei Emissionsminderungen: Die wegen der Produktion von grünem Strom von den konventionellen Stromerzeugern nicht benötigten Emissionszertifikate werden von anderen am Emissionshandel beteiligten Unternehmen aufgekauft. Diese dürfen dann entsprechend mehr Emissionen ausstoßen. Aufgrund dieses in der ökonomischen Literatur seit Langem bekannten Wasserbetteffektes hat der Erneuerbaren-Ausbau keinen globalen Klimaschutzeffekt — eine Tatsache, die außerhalb von Expertenkreisen wenig bekannt ist.
Die hohen ökonomischen Risiken bei Windparkbeteiligungen
Zum anderen ist das Renditeversprechen mit hohen Risiken behaftet. So sind die an Windparks beteiligten Bürgerinnen und Bürger im Fall einer Insolvenz nachrangige Gläubiger und erhalten aus der Insolvenzmasse nur dann Geld, wenn die Ansprüche der Banken bedient sind. Anstatt auf die Möglichkeit eines Totalverlusts der Geldanlage hingewiesen zu werden, die Beteiligungswillige abschrecken könnte, wird nicht selten suggeriert, dass Beteiligungen an Windparks sichere Geldanlagen seien, nicht zuletzt da die Vergütung für den erzeugten Windstrom für einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren in fixer Höhe staatlich garantiert ist.
Obgleich an dieser staatlichen Garantie bis dato nie gerüttelt wurde, sind mit Windparkprojekten massive Risiken verbunden, angefangen von Getriebeschäden, deren Folgen nicht immer durch Versicherungen abgedeckt sind. In keinem Fall kommen Versicherungen für zu geringe Windstromerträge aufgrund der Fehleinschätzung der Windstärken auf. Dazu kam es nach einem in der taz erschienenen Artikel in zahlreichen Fällen bei in den Nullerjahren errichteten kommerziellen Windparks, da die Prognosen sich des BDB- bzw. Keiler-Häuser-Index bedienten, anstatt historischer Wind-Beobachtungen vor Ort. Dies führte zu Ertragsprognosen, die deutlich zu hoch ausfielen — ein Problem, das auch viele Bürgerwindparks betraf.
Der Windstromertrag hängt in dritter Potenz von der Windgeschwindigkeit ab
Mittlerweile ist der Index mehrfach nach unten korrigiert worden, um etwa ein Drittel. Dennoch wäre es ratsam, Windparks auf Basis jahrelanger Beobachtungen der Windstärken vor Ort zu planen — ein Grundsatz, der besonders in windschwachen Gebieten beherzigt werden sollte. Denn: Der Windstromertrag hängt in dritter Potenz von der Windgeschwindigkeit ab. Heißt: Fällt die Windgeschwindigkeit in einem windschwachen Gebiet nur halb so hoch aus als andernorts, beträgt der Windstromertrag lediglich ein Achtel. Daher können bereits geringe Fehleinschätzungen bei der Windstärke gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit solcher Windparks haben. Banken und institutionelle Anleger meiden daher eher Investitionen in Windparkprojekte in windschwachen Gebieten. Warum aber stattdessen um das Klima besorgte Bürgerinnen und Bürger solche Risiken im Rahmen von Bürgerbeteiligungen eingehen sollten, ist mehr als fraglich.













