IW: Spitzensteuersatz greift schon ab dem 1,4-Fachen des Durchschnittslohns
Schon mittlere Einkommen müssen in Deutschland Spitzensteuersatz zahlen. Während der Spitzensteuersatz von 42 Prozent im Jahr 2005 erst ab dem Doppelten des durchschnittlichen Bruttogehalts einsetzte, liegt diese Schwelle heute beim 1,4-Fachen, bei Vollzeitkräften sogar nur beim 1,1-Fachen. Insgesamt sei die Steuerlast für Beschäftigte seit der Einführung der heutigen Tarifregelungen im Jahr 2006 deutlich gestiegen – und das, obwohl seitdem keine Steuererhöhung beschlossen wurde. Ein Hauptgrund dafür sei der Mittelstandsbauch: Der Steuertarif steige nach dem Grundfreibetrag zunächst ungewöhnlich steil an. Weil die Tarifstufen seit 2006 nicht mit den Reallöhnen mitgewachsen seien, treffe dieser steile Anstieg heute auch Durchschnittsverdiener.