Gesetzentwurf: Rentenbeitrag steigt 2027 auf 18,8 Prozent
Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Dies geht aus dem Regierungsentwurf für das Rentengesetz hervor. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil. Hauptzweck des Gesetzes ist, das Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48 Prozent zu halten und die Mütterrenten vor 1992 geborene Kinder ab 2027 zu verbessern. Die Kosten dafür sollen dem Entwurf zufolge aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden – sie sollen also nicht die Beitragssätze in die Höhe treiben. Enthalten ist im Gesetz aber eine weitere Klausel: Die Rücklage der Rentenkasse von 20 Prozent einer Monatsausgabe soll auf 30 Prozent angehoben werden.
Quelle: Gesetzentwurf: Rentenbeitrag steigt 2027 auf 18,8 Prozent