Was ist Emissionshandel?

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wurde im Jahr 2005 eingeführt, um das internationale Klimaschutzabkommen von Kyoto umzusetzen, und ist das zentrale Instrument für den Klimaschutz in Europa. Im Rahmen des EU-ETS werden die Emissionen von etwa 10.000 Anlagen in der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie europaweit erfasst.

Das System des EU-ETS basiert auf dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Dabei wird eine Obergrenze (Cap) festgelegt, die bestimmt, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Jede Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Diese Emissionsberechtigungen können frei auf dem Markt gehandelt werden (Trade), was zur Bildung eines Preises für den Ausstoß von Treibhausgasen führt. Dieser Preis schafft Anreize für die beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. So gelingt Klimaschutz wirtschafts-positiv.

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