Deutschland fährt besser mit einer guten Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Baustein des Sozialen in der Sozialen Marktwirtschaft. – Lesen Sie hier, welche Herausforderungen bei diesem Thema auf uns zukommen und welche Lösungsangebote die INSM hat.

Herausforderung

Die Arbeitslosenversicherung ist als Teil der Sozialversicherung ein Kernelement des Sozialen in der Sozialen Marktwirtschaft. Instrumente wie das der Kurzarbeit ermöglichen es in Deutschland, den Arbeitsmarkt auch durch große Krisen wie die Corona-Pandemie zu bringen. Die Verkürzung des Arbeitslosengeldbezugs im Rahmen der Agenda-Reformen hat den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beschleunigt und das durchschnittliche Verweilen in Arbeitslosigkeit reduziert. Eine erneute Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld I würde zu längeren Phasen der Arbeitslosigkeit führen. Die Corona-Krise hat es für Arbeitslose schwieriger gemacht, in neue Beschäftigung zu gelangen. Das Ziel sollte weiterhin sein, Arbeitslosigkeit am besten vor ihrer Entstehung zu verhindern und für Teilhabe am Arbeitsmarkt zu sorgen. Daher sind Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit von zentraler Bedeutung. Weiterbildungen und Nachqualifizierungen können aber nicht ausschließlich über die Arbeitslosenversicherung finanziert werden.

Lösungsangebot

  • Passgenaue Weiterbildung. Unternehmen wissen am besten, welche Qualifikationen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Daher sollten berufsbegleitende Lernangebote und Weiterbildungsmaßnahmen auch wie bisher unternehmerisch organisiert und nicht zentral vom Staat getragen werden.
  • Arbeitslosengeld I nicht verlängern. Damit sich Arbeitslosigkeit nicht verfestigt und Anreize zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt bestehen, sollte die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I nicht verlängert werden.
  • Kurzarbeit hilft. Dank Kurzarbeit konnten in der Corona-Krise Arbeitsplätze gesichert werden. Die Erfahrung aus der Finanzkrise 2008/2009 hat gezeigt, dass dank Kurzarbeit auch das Wiederhochfahren der Wirtschaft zügig möglich ist. Kurzarbeit muss als eine wichtige Leistung der Arbeitslosenversicherung in der Krise zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts erhalten bleiben.
  • Arbeitslosengeld I erhält, wer in den 30 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Versicherungsleistung entspricht 60 Prozent (für Kinderlose) bzw. 67 Prozent (für Arbeitslose mit Kind) des Netto-Entgelts und wird in der Regel zwölf Monate gezahlt.
  • Unternehmen investieren jedes Jahr im Schnitt 1.236 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter für die betriebliche Weiterbildung. Hochgerechnet ergibt dies Gesamtausgaben der Wirtschaft von 41,3 Milliarden Euro pro Jahr. Fast drei Viertel der Befragten sind mit der derzeitigen Aufteilung der Weiterbildungskosten zwischen Unternehmen und Beschäftigten zufrieden.
  • Wegen der Corona-Krise hat die Politik die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld temporär auf 24 Monate verlängert. Die Inanspruchnahme erreichte bisher ihren Höchststand im April 2020 mit knapp sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit.

Empirische Analysen belegen, dass die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I die Suchaktivität Erwerbsloser mindert und die Dauer der Arbeitslosigkeit verlängert.

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