Im aktuellen Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den Solidaritätszuschlag im Jahr 2021 für einen Teil der Steuerzahler abzuschaffen. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von schätzungsweise 61.000 Euro soll der "Soli" dagegen weiterhin erhoben werden. Der Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Hanno Kube, hat für die INSM analysiert, ob die im Koalitionvertrag vereinbarte Teilabschaffung des "Soli" mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Zur Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz laden wir Sie hiermit herzlich ein.
Termin:
Montag, 23. April 2018, 12.00 Uhr
Ort:
Haus der Bundespressekonferenz, Raum 4, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zur Pressekonferenz an unter: presseservice@insm.de