Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage, mit der der Staat bislang Bauherren gefördert hat, die ein selbst genutztes Wohnhaus bzw. eine selbst genutzte Eigentumswohnung bauen oder kaufen, wird zum 1. Januar 2006 gestrichen. Darauf hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag Anfang November 2005 verständigt.
Mit der Eigenheimzulage sollten unter anderem die Lasten einer Bau-Finanzierung, die häufig in den ersten Jahren besonders hoch sind, gemildert werden. Familien erhielten zusätzlich zur Grundförderung Kinderzulagen.
Geregelt war die Eigenheimzulage bzw. Wohneigentumsförderung ist im "Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung" (EigZulG). Zuständig war das Finanzamt des Antragstellers.
Bereits zum 1. Januar 2004 wurde die Eigenheimzulage um 30 Prozent gekürzt und gleichzeitig die Förderung von Alt- und Neubauten vereinheitlicht. Seitdem wurde für längstens acht Jahre ein maximaler Förderbetrag von 1.250 Euro pro Jahr gewährt. Hinzu kam eine Kinderzulage von 800 Euro pro Kind und Jahr (bislang 767 Euro). Vorkosten und Ökokosten können bereits seit 1999 bzw. 2001 nicht mehr geltend gemacht werden. Die Eigenheimzulage durfte dabei insgesamt die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht übersteigen.
Deutlich reduziert wurden zum 1. Januar 2004 die Förder- bzw. Einkommensgrenzen: Wer einen Bauantrag stellt oder einen Kaufvertrag unterschreibt, darf innerhalb von zwei Jahren höchstens 70.000 Euro (bislang 81.807 Euro), Verheiratete 140.000 Euro (163.614 Euro) verdienen. Mit jedem Kind erhöht sich dieser Betrag um 30.000 Euro (bisher 30.678 Euro).
INSM
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